„Hier geht es um Schotter, um große wie auch kleine Steine, um den Wettbewerb, um Entspannung, um Freiheit und ein Lebensgefühl.

Es geht aber auch um Respekt, Respekt für die Umwelt, für die Pflanzen, für die Tiere und für die Menschen. Lebe deinen Traum, aber hinterlasse keine Spuren“

Dies ist nicht nur ein irgendein Spruch sondern ist ein fester Bestandteil der DNA von JOSA Bike. JOSA Bike setzt auf Nachhaltigkeit und arbeitet bewusst mit recyclefähigen Versand- und Verpackungsmaterialien sowie klimaneutralen Versand. Wir lieben das Radfahren und wir lieben die Natur, lasst uns gemeinsam als JOSA Bike Community einen Teil zum Klimaschutz beitragen!

DHL GoGreen

JOSA Bike hat sich innerhalb von Deutschland für einen klimaneutralen Versand unserer Artikel von DHL GoGreen entschieden. Durch kontinuierliches Testen alternativer Antriebe und die stetige Steigerung der im Einsatz befindlichen Elektrofahrzeuge, werden die CO2-Emissionen deutlich reduziert. Der klimaneutrale Versand wird durch den CO2-Ausgleich in Form von Klimaschutzprojekten ergänzt.

Hinweise und Informationen für private Haushalte zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien nach dem Batteriegesetz (BattG) in Deutschland

JOSA Bike verkauft Batterien und Akkus bzw. solche Geräte und ist nach Batteriegesetz (BattG) gesetzlich dazu verpflichtet, dich als Endnutzer über folgendes zu informieren und hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du als Endverbraucher bist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Du kannst Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien und Akkus vorgenannter Art kannst du daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben. Bitte nehme hierzu Kontakt mit unserem Service unter info@josabike.de auf.

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht “Cd” für Cadmium, “Pb” steht für Blei, und “Hg” für Quecksilber.

Hinweise und Informationen für private Haushalte zur Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Deutschland

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie deiner eigenen Sicherheit. Die wichtigsten Punkte haben wir für dich zusammengestellt:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungs­frei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe Symbol unter Punkt 2 BattG).

Vertreiber (jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektro- oder Elektronikgeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt) sind gegenüber Endnutzern zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten wie folgt verpflichtet:

a) Rückgabe bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät ist der Vertreiber verpflichtet, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen.

Ist der Ort ein privater Haushalt, erfolgt die Rücknahme durch eine kostenlose Abholung. Hierfür kann bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben werden.

Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:

  • Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
  • Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b).

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

Bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich an den Vertreiber zurückzugeben.

Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer beim Vertreiber ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe

  • von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
  • von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,

durch geeignete Rückgabe­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.

Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.

Die Vertreiber müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten eingerichtet haben.

JOSA Bike nimmt deine Elektro- und Elektronik(alt)geräte im Verhältnis eins zu eins oder auf vergleichbarer Basis kostenlos zurück. Bitte nehme hierzu Kontakt mit unserem Service unter info@josabike.de auf.

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhälst Du von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen. Wir möchten dich darauf hinweisen, dass du als Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen musst.